Ein Foodtruck fährt über Grenzen, die Vorschriften nicht. Wer in Konstanz kauft und in Kreuzlingen betreibt, wechselt nicht nur die Währung, sondern das ganze Regelwerk. Diese Seite stellt die Unterschiede nebeneinander – als Ausgangspunkt für die richtige Frage an der richtigen Stelle.
Gemeinsame Grundlagen und nationale Vorgaben. Deutschland und Österreich folgen demselben EU-Rahmen – Nationale Vorschriften, Ausnahmen und der Vollzug unterscheiden sich dennoch. Die Schweiz hat ein eigenes, in der Sache oft ähnliches System. Die grössten Brüche verlaufen zwischen EU und Schweiz, die feinsten zwischen Deutschland und Österreich.
Der Einstieg: was du zuerst brauchst
DE
Deutschland
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Formlos, meist sofort erledigt, 20 bis 60 €.
Kein Befähigungsnachweis nötig.
AT
Österreich
Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Das Gastgewerbe ist reglementiert (§ 111 GewO) –
Befähigungsnachweis erforderlich.
CH
Schweiz
Keine Gewerbeanmeldung.
Anmeldung als selbstständig Erwerbender bei der AHV-Ausgleichskasse.
Handelsregister ab 100.000 CHF Umsatz.
Das ist der grösste Unterschied überhaupt: In Deutschland kann jeder ein
Gastgewerbe anmelden. In Österreich braucht es einen Nachweis – Lehrabschluss,
Befähigungsprüfung oder mehrere Jahre fachliche Tätigkeit.
Verkauf an wechselnden Standorten
DE
Deutschland
Reisegewerbekarte nach § 55 GewO.
200 bis 700 €, vier bis acht Wochen Bearbeitung.
AT
Österreich
Gewerbe im Umherziehen nach § 53 GewO,
als Zusatz zur Gewerbeberechtigung.
CH
Schweiz
Kantonal geregelt.
Gastgewerbe- oder Wanderhandelsbewilligung, je nach Kanton.
Wer über Kantonsgrenzen fährt, braucht unter Umständen mehrere.
Die Reisegewerbekarte dauert oft länger als der Umbau des Trucks. Früh
beantragen – ohne sie ist der Verkauf eine Ordnungswidrigkeit.
Steuern
Umsatzsteuer und Kleinunternehmer
DE
Deutschland
19 % normal, 7 % ermässigt.
Kleinunternehmer bis 25.000 € Vorjahresumsatz
und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr.
AT
Österreich
20 % normal, 10 % ermässigt.
Kleinunternehmer bis 55.000 € Jahresumsatz.
CH
Schweiz
8,1 % normal, 2,6 % auf Lebensmittel zum Mitnehmen.
Steuerpflicht erst ab 100.000 CHF Umsatz.
Die Schweiz unterscheidet nach Verzehrort: Essen vor Ort ist eine
Gastgewerbeleistung mit 8,1 %, dasselbe Essen zum Mitnehmen kostet 2,6 %. Wer beides
anbietet, muss an der Kasse trennen.
Vorsteuer und Endpreise gemeinsam vergleichen.
Ob Regelbesteuerung günstiger ist, hängt von Anschaffung, laufenden Ausgaben und Kunden ab. Ein Vorsteuerabzug setzt unter anderem eine geeignete Rechnung und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Beim Privatkauf oder bei Differenzbesteuerung ist keine Umsatzsteuer gesondert abziehbar. Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet in Deutschland mindestens fünf Kalenderjahre.
Sozialversicherung
Für dich als Selbstständiger
DE
Deutschland
Krankenkasse frei wählbar, Mindestbeitrag rund 250 € im Monat.
Unfallversicherung über die BGN – für dich freiwillig, für
Mitarbeiter Pflicht.
AT
Österreich
SVS, Pflichtmitgliedschaft.
Unfallversicherung über die AUVA.
Dazu WKO-Pflichtmitgliedschaft mit Grundumlage.
CH
Schweiz
AHV/IV/EO über die Ausgleichskasse, Beitrag nach Einkommen.
Krankenversicherung ist Privatsache und ohnehin Pflicht.
Unfallversicherung nach UVG bei einem für den Betrieb zuständigen Versicherer.
Für Selbstständige ist eine freiwillige Versicherung zu prüfen.
In Österreich kommt die Kammermitgliedschaft dazu – sie ist nicht freiwillig
und fällt auch im ersten Jahr an.
Kasse und Belege
DE
Deutschland
TSE-Pflicht für jede elektronische Kasse.
Belegausgabepflicht für jeden Verkauf.
Meldepflicht ans Finanzamt.
AT
Österreich
Registrierkassenpflicht ab 15.000 € Umsatz, davon 7.500 € bar.
Signaturkarte als Manipulationsschutz.
Belegerteilungspflicht ab dem ersten Euro.
CH
Schweiz
Keine Kassenpflicht und keine vorgeschriebene Technik.
Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar sein, die Form ist frei.
Hier liegen die Länder am weitesten auseinander. Wer grenzüberschreitend
arbeitet, richtet sich sinnvollerweise nach der strengsten Vorgabe – die konkrete Länderkonfiguration muss zum Einsatz passen.
Hygiene und Lebensmittelrecht
DE
Deutschland
EU-Verordnung 852/2004 und LMHV.
Belehrung nach § 43 IfSG vor Arbeitsbeginn, 20 bis 40 €.
AT
Österreich
Dieselbe EU-Verordnung, dazu das LMSVG.
Statt der Belehrung eine Hygieneschulung.
CH
Schweiz
Eigenes Recht: Lebensmittelgesetz und LGV.
Selbstkontrollkonzept ausdrücklich vorgeschrieben.
Das Hygienekonzept muss zu deinen Lebensmitteln und Arbeitsabläufen passen.
Kläre zusätzliche Vorgaben vor dem Einsatz mit der zuständigen Lebensmittelbehörde.
Technik
DE
Deutschland
DGUV Regel 110-010 und Betriebssicherheitsverordnung.
Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen mindestens alle zwei Jahre durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen lassen.
AT
Österreich
ÖVGW-Richtlinien, Prüfung durch befugte Fachbetriebe.
Vergleichbare Intervalle.
CH
Schweiz
SVGW und EKAS-Richtlinie für Flüssiggas.
Dazu kantonale Auflagen bei Veranstaltungen.
Ein deutscher Prüfbericht wird in Österreich und der Schweiz nicht
automatisch anerkannt. Vor einem grenzüberschreitenden Einsatz beim Veranstalter
klären.
DE
Deutschland
EU-Klassen. B96 nach Schulung ohne Prüfung, Zug bis 4.250 kg.
C1 befristet mit Nachuntersuchung.
AT
Österreich
Dieselben EU-Klassen, auch Code 96.
Die Berechtigung ist identisch.
CH
Schweiz
Eigene Systematik. B bis 3.500 kg, BE für Anhänger,
C1 bis 7.500 kg. Kein Code 96 – stattdessen BE.
Deutschland und Österreich erkennen sich gegenseitig an. Schweizer Ausweise
gelten in der EU, die Klassen heissen aber anders.
Verpackung
DE
Deutschland
Mehrwegangebotspflicht seit 2023 (§§ 60 und 61 VerpackDG).
Ausnahme für kleine Betriebe – dann aber Hinweispflicht auf mitgebrachte Behälter.
Lizenzierung über LUCID.
AT
Österreich
Keine allgemeine Mehrwegpflicht für Speisen.
Sammel- und Verwertungssystem-Beteiligung.
CH
Schweiz
Bundesweit keine Pflicht.
Verpackungs- und Entsorgungspflichten je nach Material und Nutzung prüfen.
Auch ohne Gesetz entscheidet oft der Veranstalter – und der ist in Österreich
und der Schweiz häufig strenger als der deutsche Gesetzgeber.
Personal
Anmeldung und Untergrenzen
DE
Deutschland
Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn, im Gastgewerbe zwingend.
Gesetzlicher Mindestlohn, bundesweit.
Arbeitszeitaufzeichnung Pflicht.
AT
Österreich
ELDA-Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsantritt.
Kein gesetzlicher Mindestlohn, aber verbindlicher
Kollektivvertrag Gastgewerbe.
CH
Schweiz
Anmeldung bei Ausgleichskasse und Unfallversicherung.
Kein nationaler Mindestlohn, aber L-GAV Gastgewerbe
und teils kantonale Untergrenzen.
In allen drei Ländern gilt: erst anmelden, dann arbeiten lassen. Die
Reihenfolge ist der Kern der Vorschrift – und was der Zoll zuerst prüft.
Aufbewahrung
Wie lange Unterlagen bleiben müssen
DE
Deutschland
Grundsätzlich 10 Jahre für Bücher und Aufzeichnungen,
8 Jahre für Rechnungen und Buchungsbelege. Fristbeginn und mögliche Verlängerungen beachten.
AT
Österreich
7 Jahre für Bücher und Belege.
CH
Schweiz
10 Jahre für Geschäftsbücher und Belege
(Art. 958f OR).
Diese Pflicht geht einem Löschverlangen nach Datenschutzrecht vor – Rechnungen
dürfen nicht gelöscht werden, auch wenn ein Kunde es verlangt.
Kauf über die Grenze
Der Punkt, an dem es für Käufer konkret wird: Das passende Fahrzeug steht oft im Nachbarland.
DE
Deutschland
Aus Österreich: innergemeinschaftlicher Erwerb.
Gewerbliche Käufer versteuern im eigenen Land, Private im Kaufland.
AT
Österreich
Aus Deutschland: dasselbe Verfahren.
Zusätzlich prüfen, ob NoVA anfällt.
CH
Schweiz
Aus der EU: Verzollung nötig.
Einfuhrsteuer 8,1 % auf Kaufpreis und Transport, gegebenenfalls Automobilsteuer
und Abwicklungskosten. Industriezölle wurden 2024 aufgehoben.
Die Schweizer Einfuhr macht einen gebrauchten Truck schnell zehn Prozent
teurer. Wer in Konstanz kauft und in Kreuzlingen betreibt, sollte das vor der
Besichtigung durchrechnen.
Die Zulassung ist der grössere Aufwand als der Zoll. Ein Fahrzeug aus dem Ausland braucht im Zielland eine Einzelgenehmigung oder eine Übereinstimmungsbescheinigung. Bei einem Serienfahrzeug ist das Routine – bei einem umgebauten Foodtruck kann eine Begutachtung nötig werden, in Deutschland nach § 21 StVZO, in der Schweiz über das Strassenverkehrsamt.
Was der Start kostet
Nur die Formalitäten, ohne Fahrzeug und Ausstattung:
| Posten |
Deutschland |
Österreich |
Schweiz |
| Gewerbeanmeldung |
20 – 60 € |
ca. 90 € |
entfällt |
| Befähigungsnachweis |
entfällt |
Prüfung ab ca. 300 € |
kantonal, teils Kurs |
| Reisegewerbe / Bewilligung |
200 – 700 € |
im Gewerbe enthalten |
100 – 800 CHF je Kanton |
| Hygieneschulung |
20 – 40 € |
30 – 80 € |
im Konzept enthalten |
| Gasprüfung |
100 – 180 € |
120 – 200 € |
150 – 250 CHF |
| Kasse mit Sicherung |
TSE ab 50 € |
Signatur ab 100 € |
keine Pflicht |
Der grösste Kostenblock steht nicht in dieser Tabelle. Er heisst Zeit: Die Reisegewerbekarte braucht Wochen, der österreichische Befähigungsnachweis Monate, eine kantonale Bewilligung ist Verhandlungssache. Wer im Frühjahr starten will, fängt im Januar an.
Wenn du in mehreren Ländern arbeitest
Ein Truck aus Lindau, der in Bregenz und St. Gallen steht, ist kein Sonderfall – am Bodensee ist es der Normalfall. Drei Punkte, die dann gelten:
- Die Gewerbeberechtigung gilt im Ausstellungsland. Für regelmässige Tätigkeit im Nachbarland brauchst du dort eine eigene Grundlage – innerhalb der EU über die Dienstleistungsfreiheit mit Anzeige, in die Schweiz über das Meldeverfahren.
- Umsatzsteuer folgt dem Ort der Leistung. Wer in Österreich verkauft, führt österreichische Umsatzsteuer ab – unabhängig davon, wo der Betrieb sitzt.
- Prüfbescheinigungen werden nicht automatisch anerkannt. Das gilt besonders für die Gasanlage.
Das klingt nach viel und ist es auch. Wer regelmässig grenzüberschreitend arbeitet, sollte das einmal mit einem Steuerberater durchgehen, der beide Seiten kennt – am Bodensee, in Salzburg und in Basel gibt es Kanzleien, die genau darauf spezialisiert sind.
Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Auskunft von Behörde, Anwalt oder Steuerberater. Vieles wird kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt – frag im Zweifel beim zuständigen Amt nach, bevor du dich festlegst.
Zu den Länderangaben.
Die Vergleiche für Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen den Rahmen, nicht den Einzelfall. Beträge und Grenzwerte ändern sich; in der Schweiz regelt zudem jeder Kanton vieles eigenständig. Nimm die Angaben als Ausgangspunkt für die richtige Frage an der richtigen Stelle.
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