Allein lässt sich ein Foodtruck an ruhigen Tagen betreiben. Sobald eine Schlange steht, braucht es zwei Personen – einen am Herd, einen an der Kasse. Das ist der Punkt, an dem aus einem Einzelunternehmen ein Arbeitgeber wird, mit allem, was daran hängt.
Der Fehler, der am teuersten wird
Anmelden vor dem ersten Arbeitstag – nicht danach. Wer jemanden arbeiten lässt, bevor die Anmeldung raus ist, riskiert bei einer Kontrolle den Vorwurf der Schwarzarbeit. Der Zoll kontrolliert Foodtrucks auf Festivals regelmäßig, und die Beweislast liegt bei dir.
Das gilt auch für die Aushilfe, die „nur mal eben" am Samstag mithilft, und auch für Familienmitglieder, sobald sie regelmäßig mitarbeiten.
Anmeldung von Mitarbeitern
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Beschäftigungsformen
Geringfügige Beschäftigung
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Für einen Foodtruck ist die kurzfristige Beschäftigung oft die passendere Form: Wer nur die Festivalsaison über mithilft, arbeitet ohnehin nicht ganzjährig. Ob sie passt, hängt unter anderem von den Zeitgrenzen und der Berufsmäßigkeit ab. Auch bei Sozialversicherungsfreiheit können Umlagen, Unfallversicherung und Steuern anfallen. Lass den konkreten Fall vor Arbeitsbeginn prüfen.
Mindestlohn
Untergrenzen
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Arbeitszeiten aufzeichnen. Im Gastgewerbe besteht in Deutschland eine besondere Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer jeder Schicht, spätestens sieben Tage später festgehalten, zwei Jahre aufbewahrt. Bei einer Zollkontrolle ist das das Erste, wonach gefragt wird.
Was ein Einsatztag an Personal kostet
Eine Rechnung für einen zehnstündigen Festivaltag mit einer Aushilfe:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 10 Stunden Aushilfe | 139 – 180 € |
| Arbeitgeberabgaben (pauschal) | 0 – 55 € |
| Verpflegung | 10 – 15 € |
| Fahrtkosten, falls übernommen | 0 – 30 € |
| Zusammen | 149 – 280 € |
Wer im Kalkulationsrechner mit 160 Euro Personal je Einsatztag rechnet, liegt für eine Aushilfe realistisch – für zwei nicht.
Wen du suchst
Die Arbeit im Truck ist anders als in einer Küche: eng, laut, unter Zeitdruck, im Stehen, bei Hitze oder Kälte. Wer das nicht gewohnt ist, merkt am zweiten Tag, dass es nichts für ihn ist.
- Verlässlichkeit vor Erfahrung. Kochen lässt sich beibringen, pünktliches Erscheinen nicht.
- Wer schon Gastro gemacht hat, weiß, was an einem Samstagabend passiert.
- Zwei feste Aushilfen sind besser als fünf gelegentliche. Einarbeitung kostet jedes Mal einen halben Tag Durchsatz.
Zeig den Arbeitsplatz vor der Zusage. Ein Kennenlernen im Truck hilft beiden Seiten. Sobald jemand tatsächlich mitarbeitet, kläre vorher Vergütung, Anmeldung und Versicherung. Ein Probetag ist nicht automatisch unbezahlte Arbeit.
Was jeder Mitarbeiter braucht
- Belehrung nach § 43 IfSG (Deutschland) beziehungsweise Hygieneschulung (Österreich, Schweiz) – vor dem ersten Arbeitstag
- Eine Einweisung in Gasanlage, Fritteuse und Notabschaltung
- Arbeitskleidung und eine Kopfbedeckung
- Zugang zum Handwaschbecken, nicht nur zum Spülbecken
Die Belehrung nach § 43 IfSG erfolgt durch den Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre. Dokumentiere Inhalt, Datum und Teilnahme. Andere Hygiene- und Arbeitsschutzunterweisungen können zusätzliche oder kürzere Fristen haben.
Familienmitglieder
Ehepartner und Kinder, die regelmäßig mitarbeiten, sind arbeitsrechtlich keine Ausnahme. Wer sie ohne Anmeldung beschäftigt, hat dasselbe Problem wie bei jeder anderen Aushilfe.
Gelegentliche Hilfe im engen Familienkreis ist unproblematisch. Die Grenze verläuft dort, wo aus Mithilfe eine feste Rolle im Betrieb wird – wer jedes Wochenende an der Kasse steht, ist Mitarbeiter.
Ein Gedanke zum Schluss. Plane Anmeldung, Vertrag, Vergütung, Arbeitszeiten und Unterweisungen vor dem ersten Einsatz. Lass Sonderfälle wie kurzfristige Beschäftigung, Minderjährige oder Familienangehörige fachlich einordnen.